Mit dem Nachlass dem Tierschutz helfen

Wer seinen Nach­lass unserem Tier­heim vererben möchte, sorgt dafür, dass sein Ver­mö­gen ohne Steuer­abzug den Tieren zugute kommt. Unser Vere­in ist gemein­nützig und als beson­ders förder­würdig anerkan­nt und muss daher keine Erb­schafts- oder Schenkungss­teuer entricht­en. Eine Berück­sich­ti­gung im Tes­ta­ment trägt unmit­tel­bar dazu bei, dass wir unsere ehre­namtliche Tätigkeit für die Tiere weit­er­führen kön­nen.

Was man beachten muss:

Tes­ta­men­tarische Ver­fü­gun­gen müssen entwed­er eigen­händig, das heißt kom­plett in per­sön­lich­er Hand­schrift (§2247 BGB) oder per Nieder­schrift bei einem Notar ver­fasst wer­den (§2231 Nr.1 BGB). Der Inhalt sollte klar, präzise und unmissver­ständlich sein.
Hier enthal­ten und erkennbar sein muss in jedem Fall der oder die Aussteller:in, Ort, Datum und Unter­schrift. Die Nicht­beach­tung dieser For­mvorschriften macht das Tes­ta­ment voll­ständig ungültig.

Außer­dem emp­fiehlt sich immer eine Rechts­ber­atung. 

Die richtige Nennung

Wer die „Tier­fre­unde Mün­ster e.V.“, mit seinem Erbe bedenken möchte, muss im Tes­ta­ment Fol­gen­des nen­nen:

Mein Erbe ist:
Tier­fre­unde Mün­ster
Tier­schutzvere­in e.V.
Köt­ter­straße 198
48157 Mün­ster-Han­dorf

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen ste­hen wir unter fol­gen­den Kon­tak­t­dat­en gerne zur Ver­fü­gung:

Tel.: 0251–325058 (AB) oder per E‑Mail:
Marvin.van-Acken@tierfreunde-ms.de

Ansprechpartner:innen:

Mar­vin van Ack­en
Ina Brün­ing